Die Ingenieurvermessung umfasst alle technischen, nicht amtlichen Vermessungen, die im Zusammenhang stehen mit der Projektierung, Aufnahme, Absteckung, Abnahme und Überwachung von Bauwerken oder anderen Objekten und bildet das Spektrum an Vermessungsarbeiten, die mit technischen Projekten anderer Disziplinen (z.B. Bauwesen) in Verbindung stehen.
Quelle: aus der Definition der Ingenieurvermessung / Ingenieurgeodäsie nach Kuhlmann
Entwurfsvermessung
1. der aktuellen HOAI 1.4.4 – Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung
Ermittlung von Planungsgrundlagen in analoger und digitaler Form
- Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt
- Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten
- Ortsbesichtigung
- Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad
- Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten
- Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen
- Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte
- Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses
- Entwurf, Messung und Auswertung von Sondernetzen hoher Genauigkeit
- Vermarken auf Grund besonderer Anforderungen
- Aufstellung von Rahmenmessprogrammen
- Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte
- Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten
- Erstellen eines Digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
- Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen
- Übernehmen des Liegenschaftskatasters
- Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen
- Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten
- Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form
- Maßnahmen für anordnungsbedürftige Verkehrssicherung
- Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes
- Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht
- Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen neben der normalen topographischen Aufnahme wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden
- Ermitteln von Gebäudeschnitten
- Aufnahmen über den festgelegten Planungsbereich hinaus
- Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen
- Eintragen von Eigentümerangaben
- Darstellen in verschiedenen Maßstäben
- Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren
- Übernahme der Objektplanung in ein digitales Lagemodell
- Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme
- Berechnung eines digitalen Geländemodells
- Ableitung von Geländeschnitten
- Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform
- Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form
Bauvermessung
lt. der aktuellen HOAI 1.4.7 – Leistungsbild Bauvermessung
Das Leistungsbild Bauvermessung kann die Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen umfassen.
Die Grundleistungen können in fünf Leistungsphasen zusammengefasst werden:
- Ermitteln des Leistungsumfanges in Abhängigkeit vom Projekt
- Beraten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten und zur Konzeption eines Messprogramms
- Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
- Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
- Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung
- Erstellen von Messprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung
- Berechnen der Detailgeometrie anhand der Ausführungsplanung, Erstellen eines Absteckungsplanes und Berechnen von Absteckungsdaten einschließlich Aufzeigen von Widersprüchen (Absteckungsunterlagen)
- Durchführen von zusätzlichen Aufnahmen und ergänzenden Berechnungen, falls keine qualifizierten Unterlagen aus der Leistungsphase vermessungstechnische Grundlagen vorliegen
- Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (zum Beispiel Flächennutzung, Abstandsflächen)
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Verwendung von Zwangspunkten (zum Beispiel bauordnungsrechtliche Vorgaben)
- Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfelds
- Zusammenstellung und Aufbereitung der Absteckungsdaten
- Absteckung: Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) und des Baufelds in die Örtlichkeit
- Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen
- Absteckung auf besondere Anforderungen (zum Beispiel Archäologie, Ausholzung, Grobabsteckung, Kampfmittelräumung)
- Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
- Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
- Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
- Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten
- Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen und deren Dokumentation
- Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan
- Erstellen und Konkretisieren des Messprogramms
- Absteckungen unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
- Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen
- Aufmaß von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind
- Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während der Bauausführung
- Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluss der Grundleistungen
- Herstellen von Bestandsplänen
- Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen)
- Fertigen von Messprotokollen
- Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts
- Prüfen der Mengenermittlungen
- Beratung zu langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen und deren Durchführung
- Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind